Pflege & Medizinische Versorgung

Unsere Leistungen

Umfassende Pflege für Ihre individuellen Bedürfnisse

Grundpflege SGB XI

Die Grundpflege umfasst alle körperlichen Hilfeleistungen, die im täglichen Leben notwendig sind. Wir bieten diese Leistungen nach SGB XI an und rechnen sie im Rahmen von Pflegesachleistungen über das Pflegegeld ab.

Dazu gehören unter anderem:

Wir stimmen den Pflegeumfang individuell auf Ihre Bedürfnisse und Ihren Pflegegrad ab und erstellen gerne einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Behandlungspflege SGB V

Wir bieten diese Leistungen der Behandlungspflege nach SGB V an und können diese nach Verordnung Ihres Arztes mit allen Krankenkassen abrechnen.
Hierzu gehören Tätigkeiten wie z.B.:

Verhinderungspflege (Ersatzpflege) SGB XI

Diese Geldleistung der Pflegekasse richtet sich nicht nach der Pflegegrad /stufe. Sollten Sie sich als pflegende Angehörige einmal eine Auszeit stundenweise oder urlaubsbedingt gönnen, steht Ihnen pro Jahr ein Geldbetrag von 1612 € im Jahr zu.

Mit diesem Geld, können Sie einen Pflegedienst beauftragen, Sie zu entlasten. Bitte fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach.

Gründe für die Inanspruchnahme können sein: Urlaub, Krankheit, Rehamaßnahmen, aber auch ein Theaterbesuch, Teilnahme an einem Pflegekurs usw. Allerdings müssen die pflegenden Angehörigen nicht zwingend einen Grund für die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege  angeben. Ansonsten gelten folgende Voraussetzungen: 

Das Betreuungsangebot

Unser Betreuungsangebot richtet sich an Menschen, die Unterstützung im Alltag benötigen – unabhängig vom Alter oder Pflegegrad. Wir begleiten, entlasten und geben Sicherheit, damit Sie oder Ihre Angehörigen so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung leben können.

Unsere Betreuungsleistungen umfassen:

Nach § 45 SGB XI können wir stundenweise Betreuungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Da dies oft eine Kostenfrage ist, beraten wir Sie gerne individuell und erstellen gemeinsam einen Kostenvoranschlag. 

Beratungseinsätze nach § 37 SGB XI

Pflegedienste führen Beratungseinsätze nach § 37 ABS. 3 SGB XI durch, bei Pflegebedürftigen, die von Pflegekassen Pflegegeld beziehen. Die Pflegekassen möchten durch diese Einsätze sicherstellen, dass die Pflege in der Häuslichkeit gewährleistet ist.

 

Bei der Pflegestufe I und II findet dies halbjährlich, bei der Pflegestufe II quartalsmäßig statt.

 

Die Klienten, Angehörige bzw. die Pflegeperson muss einen Termin vereinbaren, mit einem Pflegedienst, da die Pflegekassen beim Versäumen das Pflegegeld streichen.

Hauswirtschaft

Ein gepflegter Haushalt trägt wesentlich zum Wohlbefinden bei – und entlastet pflegende Angehörige erheblich. Wir übernehmen die hauswirtschaftliche Versorgung, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Sie können Hauswirtschaftsleistungen über die Pflegekasse beantragen oder als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Wir kümmern uns um:

Wir stimmen den Umfang der Leistungen individuell auf Ihren Bedarf und Ihren Alltag ab. Sprechen Sie uns an – gemeinsam finden wir die passende Lösung für Sie.

Hausnotruf

Sicherheit rund um die Uhr – für Sie und Ihre Angehörigen. Mit dem Hausnotruf sind Sie im Notfall nie allein. Per Knopfdruck lässt sich sofort Hilfe rufen – egal ob tagsüber oder nachts.

Wir arbeiten mit dem Malteser und dem Roten Kreuz zusammen, damit Sie das beste Gerät und den zuverlässigsten Service erhalten.

So funktioniert es:

  • Das Hausnotrufgerät wird über das Telefon angeschlossen
  • Es hat eine eingebaute Gegensprechtaste
  • Es kann als Armband oder Halskette getragen werden – jederzeit griffbereit
  • Im Notfall wird sofort ein Einsatz koordiniert

Der Hausnotruf gibt Ihnen und Ihrer Familie Sicherheit und ein gutes Gefühl – auch wenn der Pflegedienst gerade nicht vor Ort ist.

Haben Sie Fragen zum Hausnotruf? Wir beraten Sie gerne persönlich und helfen Ihnen bei der Einrichtung. 

Sind sie sich unsicher?

Wenn Sie Fragen rund um die Pflege und Betreuung haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Grundsätze

Der Mensch steht im Mittelpunkt all unserer Bemühungen

Bei Silkes ambulantem Pflegedienst arbeiten wir nach klaren Grundsätzen, die unser tägliches Handeln prägen. Pflege bedeutet für uns mehr als das Erfüllen von Aufgaben – es ist eine Berüfung, die Respekt, Einfühlungsvermögen und Verantwortung erfordert.

  • Wir begegnen allen Mitmenschen respektvoll und achten auf sorgsamen Umgang mit Mensch, Natur und Material
  • Wir nehmen uns für unsere Klienten Zeit
  • Wir versuchen, ein erhöhtes Wohlbefinden und eine gesteigerte Lebenszufriedenheit für unsere Klienten zu erreichen
  • Wir können schnell und flexibel auf die verschiedensten Anforderungen eingehen und reagieren
  • Wir legen größten Wert bei der Auswahl unserer Mitarbeiter auf fachliche Qualifikation, soziale Kompetenz, Mitgefühl, Eigeninitiative, Teamfähigkeit und fördern dies durch ständige Fortbildungen
  • Wir versorgen den Klienten individuell nach seinen / ihren Wünschen
  • Wir sind 24h für unsere Klienten erreichbar

Wie wir arbeiten

Unser Pflegekonzept beginnt nicht mit dem ersten Einsatz, sondern bereits beim ersten Gespräch. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuelle Situation zu verstehen und passen unsere Leistungen genau darauf ab – flexibel, fürsorglich und zuverlässig.

  • Umfassendes, persönliches Aufnahmegespräch
  • Enge Zusammenarbeit mit Ihrer Familie und allen eingebundenen Partnern
  • Kostenbewusste Optimierung des von Ihnen benötigten und/oder gewünschten Programms
  • Individuelle Einarbeitung eines/r speziell für Sie ausgewählten Mitarbeiters/Mitarbeiterin
  • Organisation und Koordination aller ergänzenden Service-Leistungen
  • Laufende fachliche und persönliche Qualifizierung unserer Mitarbeiter
  • Wir nehmen uns Zeit für Sie!

Erstgespräch

Gerne unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um die Pflege und Betreuung. Das Erstgespräch kann in einem Krankenhaus oder zu Hause erfolgen. Wir erstellen unverbindlich einen Kostenvoranschlag unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Ihrem Pflegegrad / Pflegestufe.

Das sagen unsere Klienten

Kann man nur weiterempfehlen. Sehr freundliche Mitarbeiter.

Familie M.

Magdeburg

Termin vereinbaren

Kostenfreies Erstgespräch – persönlich oder telefonisch

Häufige Fragen

Antworten zur Pflege und Betreuung

0391 / 40 59 81 83

info@silkes-pflegedienst.de

Was ist Grundpflege nach SGB XI?

Wir bieten Grundpflege (SGB XI) – Körperpflege, Duschen, Baden, Mobilisation – sowie Behandlungspflege (SGB V) – Medikamentengabe, Wundverbände, Kompressionsstrümpfe, Injektionen. Dazu Verhinderungspflege (Ersatzpflege) und Beratungseinsätze nach § 37 SGB XI.

Behandlungspflege nach SGB V umfasst medizinische Maßnahmen, die Ihr Arzt verordnet: Medikamentengabe, Wundverbände, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Injektionen und Blutzuckermessung. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Ja. Als pflegender Angehöriger stehen Ihnen bis zu 1.612 € pro Jahr für Verhinderungspflege zu – bei Urlaub, Krankheit oder Auszeit. Voraussetzung: mindestens Pflegegrad 2 und 6 Monate vorherige private Pflege. Wir beraten Sie gerne.

Pflegedienste führen Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, wenn Sie Pflegegeld von der Pflegekasse beziehen. Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 quartalsmäßig. Versäumte Termine können zum Wegfall des Pflegegeldes führen.

Alle Krankenkassen und Pflegekassen sowie das Sozialamt werden akzeptiert. Auch Privatzahler sind willkommen. Grundpflege wird über Pflegesachleistungen, Behandlungspflege direkt über die Krankenkasse abgerechnet.

Bieten Sie Hausnotruf an?

Nein, Hausnotruf gehört zu unserer Betreuungsseite. Für medizinische Notfälle sind wir 24 Stunden am Tag erreichbar: 0391 / 40 59 81 83. Wir arbeiten eng mit dem behandelnden Arzt und allen Krankenhäusern in der Region zusammen.

Hauswirtschaft ist kein Bestandteil der medizinischen Pflege. Für Unterstützung im Haushalt besuchen Sie bitte unsere Seite „Betreuung & Unterstützung im Alltag“. Grundpflege (Körperpflege, Mobilisation) ist jedoch Teil unserer Pflegeleistungen nach SGB XI.

Das Erstgespräch kann bei Ihnen zu Hause oder im Krankenhaus stattfinden. Wir erstellen unverbindlich einen Kostenvoranschlag unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche, Ihres Pflegegrades und der möglichen Abrechnung über Pflege- oder Krankenkasse.

Ja, wir pflegen in gewohnter Umgebung und in enger Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt – auch nach Krankenhausaufenthalten. Wir kooperieren mit allen niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Magdeburg und Umgebung.

Wir sind 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche erreichbar. Rufen Sie uns an: 0391 / 40 59 81 83 oder schreiben Sie uns: info@silkes-pflegedienst.de