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Sind sie sich unsicher?

Wenn Sie Fragen rund um die Pflege und Betreuung haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Übersicht

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung beinhaltet die gerichtliche Bestellung eines Betreuers für einen erwachsenen Menschen, der seine Angelegenheiten aufgrund von Erkrankung, Behinderung oder Unfall nicht mehr alleine regeln kann. Das Gericht muss die Wünsche des zu Betreuenden berücksichtigen, sofern er keine umfassende Vorsorgevollmacht verfasst hat.

So kann er hier die Person, die ihn betreuen soll, namentlich benennen und Einzelheiten seiner Wünsche von medizinischer Versorgung und Aufenthaltsort mitteilen. Formulierungshilfen bieten Rechtsanwälte, Notare oder Betreuungsvereine an.

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt einen anderen Menschen, im Falle einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall als Stellvertreter die notwendigen persönlichen und geschäftlichen Entscheidungen im Sinne des Verfügenden zu treffen. Sie tritt erst dann in Kraft, wenn dieser nicht mehr selbst die Entscheidungen treffen kann.

Voraussetzung ist ein uneingeschränktes Vertrauen in die bevollmächtigte Person. Die Vorsorgevollmacht kann auch über nur finanzielle oder andere Teilbereiche des aktiven Lebens ausgestellt werden – wie medizinische Maßnahmen, Aufenthaltsort, Post oder behördliche Angelegenheiten – oder aber für alle Bereiche.

Im Falle von Vertragsabwicklungen ist eine notarielle Beurkundung notwendig. Formulierungshilfen bieten Rechtsanwälte, Notare und Betreuungsvereine an.

Unser Flyer

Hier bekommen Sie erste Informationen über uns. Gerne können Sie sich unseren Flyer ausdrucken und an Interessierte weitergeben.

Stellenangebote

Wir freuen uns über Ihre schriftliche Bewerbung als examinierte Pflegefachkraft. Wenn Sie eine Ausbildung als

  • Altenpfleger/in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Krankenpflegehelfer/in
  • Altenpflegehelfer/in

erfolgreich absolviert haben, senden Sie uns Ihre Unterlagen oder vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Vorstellungstermin und bringen Ihre Unterlagen zum Gespräch mit. Wir freuen uns darauf, Sie bei einem persönlichen Gespräch kennenzulernen.

Wir bieten Stellen in Vollzeit, Teilzeit oder auf 450-Euro-Basis an.

Jetzt Termin vereinbaren: 0391 / 40 59 81 83 oder info@silkes-pflegedienst.de

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Kostenfreies Erstgespräch – persönlich oder telefonisch

Sind sie sich unsicher?

Wenn Sie Fragen rund um die Pflege und Betreuung haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

§ 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird völlig neu definiert. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen in den nachfolgenden sechs Bereichen (Module):

Bei der Festlegung des Pflegegrades fließen die zuvor genannten Module in unterschiedlicher Wertigkeit bzw. Prozentsätzen ein.

  1. Mobilität (10%)
    (z.B. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen etc.)
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5%)
    (z.B. z.B. örtliche und zeitliche Orientierung etc.)
  3. Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen (7,5%)
    (z.B. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten)
  4. Selbstversorgung (40%)
    (z.B. Körperpflege, Ernährung etc. -> hierunter wurde bisher die „Grundpflege“ verstanden)
  5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%)
    (z.B. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung)
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%)
    (z.B. Gestaltung des Tagesablaufs)

§ 15 SGB XI – Pflegegrade

Zur Ermittlung eines Pflegegrades werden die bei der Begutachtung festgestellten Einzelpunkte in jedem Modul addiert und – unterschiedlich gewichtet – in Form einer Gesamtpunktzahl abgebildet.

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)

§ 140 SGB XI – Überleitung bestehender Pflegestufen in Pflegegrade

Versicherte, bei denen das Vorliegen einer Pflegestufe bis zum 31. Dezember 2016 festgestellt wurde, werden ohne erneute Antragstellung und ohne erneute Begutachtung ab dem 1. Januar 2017 automatisch einem Pflegegrad zugeordnet.

Pflegestufe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz:

  • Pflegestufe I → Pflegegrad 2
  • Pflegestufe II → Pflegegrad 3
  • Pflegestufe III → Pflegegrad 4
  • Pflegestufe III (Härtefall) → Pflegegrad 5

Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz:

  • Ohne Pflegestufe → Pflegegrad 2
  • Mit Pflegestufe I → Pflegegrad 3
  • Mit Pflegestufe II → Pflegegrad 4
  • Mit Pflegestufe III (ohne oder mit Härtefall) → Pflegegrad 5

Bei Fragen zur Überleitung Ihrer Pflegestufe in einen Pflegegrad helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter. Sprechen Sie uns einfach an.

Das sagen unsere Klienten

Dem Pflegedienst danke ich von Herzen. Die Betreuung ist einfühlsam und zuverlässig.

Familie M.

Magdeburg

Warum wir?

Vertrauensvolle Pflege für Senioren und Pflegebedürftige

Wir nehmen uns Zeit für unsere Klienten. Wir können schnell und flexibel auf verschiedenste Anforderungen eingehen. Alle Krankenkassen und Pflegekassen, Sozialamt sowie Privatzahler werden akzeptiert.

Qualifizierte Pflegekräfte

Examinierte Pflegefachkräfte mit fachlicher Qualifikation, sozialer Kompetenz und Mitgefühl.

Individuelle Pflegepläne

Persönliches Aufnahmegespräch und maßgeschneiderter Pflegeplan nach Ihren Wünschen und Pflegegrad.

24/7 Erreichbarkeit

24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen zur Seite.

Familienorientierter Ansatz

Enge Zusammenarbeit mit Familie und behandelndem Arzt – auch nach Krankenhausaufenthalten.

Häufige Fragen

Antworten zur Pflege und Betreuung

0391 / 40 59 81 83

info@silkes-pflegedienst.de

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung legt fest, wer Sie im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls gesetzlich vertreten soll. Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, Entscheidungen in medizinischen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten zu treffen. Beide Dokumente können Sie auf dieser Seite herunterladen.

Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen). Der Grad wird durch den MDK anhand von 6 Modulen ermittelt – u.a. Mobilität, Selbstversorgung und kognitive Fähigkeiten.

Versicherte mit einer Pflegestufe bis 31.12.2016 wurden automatisch einem Pflegegrad zugeordnet: Pflegestufe I → Pflegegrad 2, Pflegestufe II → Pflegegrad 3, Pflegestufe III → Pflegegrad 4. Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wurden jeweils eine Stufe höher eingestuft.

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind Pflicht, wenn Sie Pflegegeld beziehen. Sie sichern die Qualität der häuslichen Pflege und schützen Ihren Pflegegeldanspruch. Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 quartalsmäßig.

Alle Informationen auf dieser Seite – Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Pflegegrade und Stellenangebote – stehen Ihnen kostenlos zur Verfügung. Für persönliche Beratung erreichen Sie uns unter 0391 / 40 59 81 83.

Wo finde ich Ihren Flyer?

Den Flyer können Sie auf dieser Seite herunterladen, ausdrucken und an Interessierte weitergeben. Er enthält alle wichtigen Informationen über Silkes ambulanten Pflegedienst auf einen Blick.

Wir suchen examinierte Pflegefachkräfte in Vollzeit, Teilzeit oder auf 450-Euro-Basis: Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Krankenpflegehelfer/in und Altenpflegehelfer/in. Einfach anrufen oder Unterlagen zusenden.

Rufen Sie uns an oder senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail. Sie können auch telefonisch einen Vorstellungstermin vereinbaren und Ihre Unterlagen zum Gespräch mitbringen. Wir freuen uns auf Sie.

Formulierungshilfen für Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht bieten Rechtsanwälte, Notare und Betreuungsvereine an. Notarielle Beurkundung ist bei Vertragsabwicklungen notwendig.

Wir sind 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche erreichbar: Tel. 0391 / 40 59 81 82 oder per E-Mail: info@silkes-pflegedienst.de